Windkraftplanung 2026
Diese Seite ist eine Informationssammlung des Ortsbeirats Ruppendorf – zusammengestellt, um möglichst viele relevante Informationen zur Windkraftplanung auf einer Seite verfügbar zu machen. Für tiefergehende Informationen verweisen wir auf die verlinkten Originalquellen. Alle Quellenangaben sind überprüfbar verlinkt und mit Abrufdatum versehen. Diese Seite wird nach Veröffentlichung der offiziellen Planungsunterlagen am 07.05.2026 aktualisiert.
Ende der Stellungnahmefrist: 06. Juli 2026, 23:59 Uhr
Nach Ablauf der Frist müssen verspätete Stellungnahmen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden – reichen Sie rechtzeitig ein.
Die Gemeinde Klingenberg lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zur öffentlichen Einwohnerversammlung ein. Die Versammlung endet mit einer offenen Fragerunde.
Themen laut Bekanntmachung:
- Planentwurf des Regionalen Planungsverbandes – Windvorranggebiete
- Stand des Breitbandausbaus
- Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Was geplant ist
Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Oberes Elbtal/Osterzgebirge den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freigegeben.
Der Plan weist Windvorranggebiete aus – Flächen, auf denen Windkraftanlagen bevorzugt errichtet werden sollen. Gleichzeitig soll der Plan außerhalb dieser Gebiete eine Ausschlusswirkung entfalten: Neue Windräder wären dann außerhalb der Vorranggebiete nicht mehr genehmigungsfähig (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Der Zwei-Stufen-Plan des RPV
1,3 %
Etappenziel bis 31.12.2027
Der Planentwurf vom 23.03.2026 ist ausschließlich auf dieses Ziel ausgerichtet. Er weist ~4.473 ha Vorrangflächen in der gesamten Planungsregion aus (344.000 ha × 1,3 %). Dieser Entwurf liegt vom 07.05.–06.07.2026 öffentlich aus.
2,0 %
Gesamtziel bis 31.12.2032
Ein zweites Planverfahren würde nach Abschluss von Stufe 1 die restlichen 0,7 % auf insgesamt ~6.880 ha aufstocken. Welche Flächen dabei neu hinzukommen, ist noch vollständig offen.
Planunterlagen ab 07.05.2026 verfügbar
Ab 07.05.2026 sind folgende Dokumente online verfügbar über das Beteiligungsportal Sachsen und auf rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind (Bekanntmachung SächsABl. Nr. 17/2026):
- Planentwurf mit Festlegungskarte 1:100.000
- Begründung mit Anlagen 1–4 (inkl. Datenblätter zu allen Vorranggebieten)
- Umweltbericht mit Anhängen I–IV
- TU-Dresden-Gutachten zur Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten (2024)
Vorabzugang zum vollständigen Planentwurf (Arbeitsstand 02/2026, vom RPV bereitgestellt): Download über HiDrive ↗ – ab 07.05.2026 sind die offiziellen Unterlagen über das Beteiligungsportal Sachsen maßgeblich.
Was das für Klingenberg und Ruppendorf bedeutet
Die Windvorrangflächen enden nicht an der Gemeindegrenze Klingenbergs. Ruppendorf und Beerwalde liegen zwischen Klingenberger Vorranggebieten im Westen und Dippoldiswalder Gebieten im Osten.
| Vorranggebiet | Gemeinde(n) | Fläche |
|---|---|---|
| Steinberggrenzt an Ruppendorf, Beerwalde, Obercunnersdorf · höchster Punkt der Ruppendorfer Flur | Klingenberg | 229,4 ha |
| Pretzschendorflaufendes BImSchG-Verfahren (MDP, 8 Anlagen, 261 m) · Beschleunigungsgebiet (RED-III) | Klingenberg | 90,4 ha |
| Lübau/Borlas | Klingenberg, Freital, Rabenau | 99,1 ha |
| Dorfhain | Klingenberg, Dorfhain | 5,0 ha |
| Gesamt Klingenberg | ~424 ha | |
| Reichstädtgrenzt an Beerwalde, in unmittelbarer Nähe zu Ruppendorf | Dippoldiswalde | 241,8 ha |
| Bretthäusergrenzt direkt an Ruppendorf | Dippoldiswalde | 48,4 ha |
| Summe direkt um Ruppendorf/Beerwalde(ohne bestehenden Windpark Beerwalde) | 519,6 ha | |
Bereits unabhängig vom Regionalplan wurden erste Anfragen für den Bau von Windkraftanlagen zwischen Obercunnersdorf und Ruppendorf gestellt.
Die Rechtslage – welche Gesetze spielen rein
Die Windkraftplanung folgt einer strikten gesetzlichen Kette von Bund über Land bis zum Regionalen Planungsverband.
| Ebene | Gesetz | Inhalt |
|---|---|---|
| 1 | WindBG | Bundesgesetz. 1,3 % der Landesfläche bis 31.12.2027, 2,0 % bis 31.12.2032. |
| 2 | SächsLPlG | § 4a SächsLPlG überträgt die Pflicht an die vier sächsischen RPV. |
| 3 | ROG § 9 | Schreibt die öffentliche Beteiligung vor – Rechtsgrundlage für Auslegung und Stellungnahmeverfahren. |
| 4 | BImSchG | Regelt die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen. Zuständig für LK SOE: Landratsamt Pirna. |
| 5 | BauGB § 35 | Abs. 1 Nr. 5: Windkraft ist im Außenbereich privilegiert – solange kein gültiger Regionalplan existiert. Abs. 3 S. 3: Gültiger Plan begründet Ausschlusswirkung. |
Was die Gemeinde rechtlich kann – und was nicht
| Instrument | Rechtsgrundlage | Realistische Wirkung |
|---|---|---|
| Stellungnahme im Regionalplanverfahren | ROG § 9 | Muss abgewogen werden – kein Vetorecht |
| Gemeindliches Einvernehmen verweigern | BauGB § 36 | Kann vom Landratsamt ersetzt werden |
| Städtebaulicher Vertrag mit Investor | BauGB § 11 | Kann höhere Abgaben, Beteiligung, Firmensitz vereinbaren |
| Klage gegen Regionalplan | VwGO | Nach Rechtswirksamkeit – hohe Hürden |
Wer entscheidet – Strukturen und Organe
Der Regionale Planungsverband (RPV) Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 7 SächsLPlG – weder staatliche Behörde noch privates Unternehmen. Er untersteht in seiner Rechtmäßigkeit dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Sitz: Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul · Tel. 0351/40404-701 · post@rpv-oeoe.de
Zuständigkeit: Gesamte Planungsregion = LK Meißen + LK SOE + Dresden = 3.440 km² / >1 Mio. Einwohner
Kontakt Windplanung: mona.kandy@rpv-oeoe.de · Tel. 0351/40404-716
Quelle: Landratsamt Pirna, Pressemitteilung 24.03.2026
Das Landratsamt Pirna ist zuständig ausschließlich für den LK SOE und ausschließlich für die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen nach BImSchG. Es hat keine eigene Planungshoheit und steht in keinem Weisungsverhältnis zum RPV.
Zahlen und Vergleiche
| Wert | Quelle |
|---|---|
| Gesamtfläche Planungsregion: 344.000 ha | rpv-elbtalosterz.de/planungsregion |
| Windvorrangziel 1,3 % (bis 2027): ~4.473 ha | WindBG · SächsLPlG · Festlegungen PDF, Tabelle 1 |
| Windvorrangziel 2,0 % (bis 2032): ~6.880 ha | WindBG · SächsLPlG |
| Anteil Landschaftsschutzgebiete in der Planungsregion: 44 % | RPV-Aktuelles |
| Vorrangflächen Klingenberg gesamt: ~424 ha = 4,9 % der Gemeindefläche | Eigene Berechnung aus SZ-Tabelle |
| Mehrbelastung vs. 1,3 %-Regionsziel: 3,8-fach (4,9 % ÷ 1,3 %) | Eigene Berechnung |
Vorranggebiete Weißeritzregion – alle bekannten Flächen
Reichstädt (241,8 ha): grenzt an die Flur Beerwalde, in unmittelbarer Nähe zu Ruppendorf.
Bretthäuser (48,4 ha): grenzt direkt an die Flur Ruppendorf.
Energieertrag und Wirtschaftlichkeit
§ 6 EEG 2023 (Bundesgesetz): 0,2 ct/kWh – Betrag den Betreiber Gemeinden im 2,5-km-Umkreis anbieten sollen (Sollvorschrift, kein absoluter Rechtsanspruch).
EEErtrBetG (Sächsisches Gesetz, ab 2025/2026): Für ab 2025 genehmigte Anlagen: 0,2 ct/kWh; für ab 2026 genehmigte Anlagen: 0,3 ct/kWh auf tatsächlich eingespeiste Menge. Bei Pretzschendorf (laufendes Verfahren) wäre dies die relevante Grundlage. Höhere Beträge sind zusätzlich per städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) verhandelbar.
Die drei Regler steuern alle Werte gleichzeitig.
Jahresertrag/Anlage [kWh] = 5.500 kW × Volllaststunden [h]Abgabe § 6 EEG [€/Jahr] = Jahresertrag [kWh] × 0,002 €/kWhAbgabe EEErtrBetG [€/Jahr] = Jahresertrag [kWh] × 0,003 €/kWh (ab Genehmigung 2026)Versorgbare Haushalte = Gesamtertrag [kWh] ÷ 3.500 kWh/Haushalt5.500 kW = Nennleistung Vestas V172 (Anlagentyp im laufenden BImSchG-Verfahren Pretzschendorf). 3.500 kWh/Jahr = BDEW-Durchschnittsverbrauch Musterhaushalt (3 Personen).
Quelle: SZ 05.02.2026 (Bezahlartikel) · Vestas V172 Produktdatenblatt (öffentlich) · BDEW – Verbrauchskennwerte Strom
Gewerbesteuer
Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG (seit Reform durch Fondsstandortgesetz 2021) werden 90 % der Gewerbesteuer für Windkraftanlagen nach dem Verhältnis der installierten Leistung an die Standortgemeinde Klingenberg verteilt – auch wenn der Investor seinen Firmensitz woanders hat. Die übrigen 10 % verbleiben beim Sitz des Betreibers. Wird per Städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) ein Firmensitz in Klingenberg vereinbart: 100 %. Die genaue Höhe in Euro hängt vom Betreibergewinn ab (nicht öffentlich) – eine konkrete Schätzung ist nicht möglich.
Netzengpass und Redispatch
Volllaststunden – was die Zahl bedeutet: Bei Windstille stehen Anlagen still, bei Schwachwind laufen sie mit Teillast. Dazu kommen erzwungene Redispatch-Abschaltungen durch den Netzbetreiber bei Netzüberlastung – bundesweit zuletzt ca. 10 TWh/Jahr. In einzelnen Netzregionen können Abschaltungen deutlich höher ausfallen als im Bundesdurchschnitt; für den konkreten Standort liegen derzeit keine belastbaren öffentlichen Abschätzungen vor.
Rückbau – wer zahlt am Ende?
§ 35 Abs. 5 BauGB verpflichtet Betreiber zur vollständigen Beseitigung der Anlagen einschließlich Fundamente nach Betriebsende. Es gibt jedoch kein bundeseinheitliches Gesetz zur konkreten Höhe der Rückbausicherheit.
Szenario 1 – Teilrückbau
Szenario 2 – Vollständiger Rückbau
Recycling – was wirklich passiert
Eine moderne 5,5-MW-Anlage wiegt ~1.500–2.000 Tonnen. 80–90 % der Anlagenmasse (Stahl, Kupfer, Aluminium, Beton) sind recycelbar – bezogen auf die Gesamtmasse. Die Rotorblätter (~4 % der Masse) sind der schwierigste Teil des Recyclings: Es gibt Verwertungswege, aber noch keine flächendeckend hochwertige Kreislauflösung:
Stellungnahme einreichen – wie, wo, bis wann
Eine Stellungnahme ist keine Klage und kein juristischer Widerspruch. Der RPV ist gesetzlich verpflichtet, jede Stellungnahme inhaltlich abzuwägen und schriftlich zu beantworten.
Wer kann einreichen? Jede natürliche und juristische Person – ohne Nachweis einer besonderen Betroffenheit: Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen, Gemeinden.
| Weg | Details |
|---|---|
| Online (empfohlen) | Beteiligungsportal Sachsen – Formular direkt auf der Seite |
| Per E-Mail | beteiligung@rpv-oeoe.de |
| Per Post | RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul |
| Mündlich | In den Auslegungsstellen während der Öffnungszeiten (siehe unten) |
Kontakt bei Rückfragen: mona.kandy@rpv-oeoe.de | Tel. 0351/40404-716
Auslegungsorte mit Öffnungszeiten
| Ort & Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Verbandsgeschäftsstelle RPV Radebeul (Eingang Richard-Wagner-Str.) Meißner Str. 151a, 01445 Radebeul |
Mo/Mi: 9–11:30 + 13–16 Uhr Di/Do: 9–11:30 + 13–18 Uhr Fr: 9–11:30 + 13–14 Uhr |
| Landesdirektion Sachsen Dresden Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Raum 213 |
Mo–Do: 8–11 + 12:30–14 Uhr Fr: 8:30–11 Uhr Zusatztermine: Tel. 0351/825-3422 |
| Stadtforum Dresden Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden |
Mo–Do: 8–18 Uhr | Fr: 8–12 Uhr |
| Landratsamt Meißen, Außenstelle Großenhain Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Büro 2.61 |
Mo: 9–11:30+13–15:30 Di: 9–11:30+13–17 Mi: 9–11:30 Do: 9–11:30+13–17 Uhr |
| Landratsamt Pirna (nächstgelegen für Klingenberg) Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Büro EF.2.24 |
Mo: 8–12 Uhr Di+Do: 8–12 + 13–18 Uhr Fr: 8–12 Uhr |
Alle öffentlichen Termine
Die wichtigsten Termine für Klingenberg und Ruppendorf. Anmeldung für alle Infomärkte erforderlich – je 80 Plätze pro Veranstaltung.
| Datum | Uhrzeit | Veranstaltung | Ort |
|---|---|---|---|
| 04.05.2026 | 19:00 | Einwohnerversammlung Gemeinde Klingenberg | Hotel-Gasthof „Zum Erbgericht“, Höckendorf · keine Anmeldung |
| 07.05.2026 | — | Beginn öffentliche Auslegung | Alle Dienststellen + Online |
| 21.05.2026 | 16:30–18:00 | Infomarkt Dippoldiswalde 1 | Gymnasium, Am Gymnasium 1–3 · Anmelden |
| 21.05.2026 | 18:30–20:00 | Infomarkt Dippoldiswalde 2 | Gymnasium, Am Gymnasium 1–3 · Anmelden |
| 06.07.2026 | 23:59 | Ende der Stellungnahmefrist | Fristende – danach grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen |
Alle weiteren Infomärkte (Meißen, Großenhain, Neustadt/Sachsen, Dresden, Riesa, Online) sowie Anmeldung: rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/veranstaltungen · geprüft 01.05.2026
Stimmen aus der Region
Alle Aussagen sind mit geprüften Originalquellen belegt. Darstellung ohne Wertung.
Schall, Schattenwurf und Gesundheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfthemen im Genehmigungsverfahren, die das Wohnumfeld betreffen. Konkrete Aussagen für Ruppendorf und Klingenberg sind erst möglich, wenn Standorte, Anlagentypen und die zugehörigen Gutachten aus dem Genehmigungsverfahren vorliegen.
Schallimmissionen
Im Genehmigungsverfahren (BImSchG) muss ein Schallgutachten nachweisen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Wohngebäuden eingehalten werden. Für reine Wohngebiete gilt ein Nachtwert von 35 dB(A), für allgemeine Wohngebiete 40 dB(A). Die Entfernung des Steinberg-Gebiets zur Ruppendorfer Bebauung ist dafür ein wesentlicher Faktor – exakte Abstände werden erst mit den offiziellen Standortdaten messbar.
Schattenwurf
Ebenfalls gutachtenpflichtig: Schattenwurf durch die sich drehenden Rotorblätter. Zulässig sind nach gängiger Praxis maximal 30 Stunden astronomisch möglicher Beschattung pro Jahr und 30 Minuten pro Tag an einem Immissionsort. Bei Überschreitung sind technische Abschaltautomatiken vorgeschrieben.
Infraschall
Infraschall (tieffrequente Geräusche unterhalb 20 Hz) von Windkraftanlagen liegt nach aktuellem Stand der Wissenschaft an üblichen Wohnstandorten deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und der Sachverständigenrat Umwelt sehen bei Einhaltung der Abstandsregelungen keine gesundheitliche Gefährdung. Die Diskussion hierüber ist gesellschaftlich aber nicht abgeschlossen.
Links und Dokumente
Presseberichte (Sächsische Zeitung)
Alle Artikel sind Bezahlartikel – kostenpflichtig online, kostenlos im SZ-Archiv oder mit Abo.
Windkraft in SOE: Hier könnten neue Windräder entstehen (03.03.2026) · Windkraft-Ausbau: So geht es mit den Windenergieflächen weiter (03.03.2026) · Weißeritzregion: So bewerten die Bürgermeister die Windkraftpläne (12.03.2026) · Dippoldiswalde: Immer mehr Flächen für Windkraft-Investoren interessant (06.11.2025)
Offizielle Planungsunterlagen
Teilregionalplan Wind – Aktuelles · Alle Infomärkte – Termine und Anmeldung · Beteiligungsportal Sachsen · Planentwurf Download (HiDrive) · TU-Dresden Fachgutachten LSG (PDF) · Landratsamt Pirna, Pressemitteilung 24.03.2026
Gesetze
WindBG · ROG § 9 – Beteiligungsverfahren · SächsLPlG · EEG 2023 § 6 – Gemeindeabgabe · GewStG § 29 · BauGB § 35 · BauGB § 11
Offizielle Stellen, Fachinformationen und Interessenpositionen
Offiziell: RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge · RPV – Organisation
Fachinformation: BWE – Rückbau und Technik · Fachagentur Wind und Solar – Sachsen · Bundesnetzagentur – Netzengpassmanagement/Redispatch · SAENA – Sächsische Landesenergieagentur (staatliche Beratungs- und Informationsstelle für Bürger, Kommunen und Unternehmen zu erneuerbaren Energien in Sachsen; vom RPV als Ansprechpartner bei Infomärkten genannt)
Erneuerbare Energien / Branchenperspektive: VEE Sachsen e.V. – Landesverband zur Förderung Erneuerbarer Energien in Sachsen; veröffentlicht jährlich Ausbauzahlen für Sachsen (u.a. installierte Windleistung, Anzahl Anlagen). Hinweis: Der VEE betreibt auch das Projekt Bürgerenergie Sachsen. Beide Seiten werden von derselben Organisation betrieben.
Betreiberperspektive: Windpark Borlas – uniPlan energy GmbH
Bürgerinitiative: Gegenwind Klingenberg e.V. – Bürgerverein aus Klingenberg, der die Windkraftplanung in der Region kritisch begleitet und Bürgerbeteiligung einfordert