Laden...
Sachsen · Osterzgebirge · Gemeinde Klingenberg
Das aktuelle Wetter in Ruppendorf
Schriftgröße ändern
Kontrast ändern
Sprache ändern

Windkraftplanung 2026

Blick über die Flur Ruppendorf Richtung Bauernbusch – Osterzgebirge
Flur Ruppendorf, mit dem Umsetzer im Mittelgrund und Steinberg (Bauernbusch) im Hintergrund.
Dorfentwicklung · Ortsbeirat Ruppendorf

Diese Seite ist eine Informationssammlung des Ortsbeirats Ruppendorf – zusammengestellt, um möglichst viele relevante Informationen zur Windkraftplanung auf einer Seite verfügbar zu machen. Für tiefergehende Informationen verweisen wir auf die verlinkten Originalquellen. Alle Quellenangaben sind überprüfbar verlinkt und mit Abrufdatum versehen. Diese Seite wird nach Veröffentlichung der offiziellen Planungsunterlagen am 07.05.2026 aktualisiert.

Tage
Std
Min
Sek

Ende der Stellungnahmefrist: 06. Juli 2026, 23:59 Uhr

Nach Ablauf der Frist müssen verspätete Stellungnahmen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden – reichen Sie rechtzeitig ein.

Gemeinde Klingenberg

Aktueller Termin
Einwohnerversammlung – 04. Mai 2026
Montag, 04. Mai 2026 · 19:00 Uhr
Hotel-Gasthof „Zum Erbgericht“, Höckendorf
Die Gemeinde Klingenberg lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zur öffentlichen Einwohnerversammlung ein. Die Versammlung endet mit einer offenen Fragerunde.

Themen laut Bekanntmachung:

  • Planentwurf des Regionalen Planungsverbandes – Windvorranggebiete
  • Stand des Breitbandausbaus
  • Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Der Planentwurf

Was geplant ist


Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Oberes Elbtal/Osterzgebirge den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freigegeben.

Der Plan weist Windvorranggebiete aus – Flächen, auf denen Windkraftanlagen bevorzugt errichtet werden sollen. Gleichzeitig soll der Plan außerhalb dieser Gebiete eine Ausschlusswirkung entfalten: Neue Windräder wären dann außerhalb der Vorranggebiete nicht mehr genehmigungsfähig (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

RPV zur Lage: „Sollten wir dieses Flächenziel nicht rechtzeitig erfüllen, gilt im gesamten Planungsraum uneingeschränkt die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Eine Steuerung der Windenergie im Sinne einer Lenkung auf die dafür bestmöglich geeigneten Flächen wäre dann nicht mehr möglich.“
Quelle: rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind, abgerufen 01.05.2026

Der Zwei-Stufen-Plan des RPV

Stufe 1 – aktueller Planentwurf

1,3 %

Etappenziel bis 31.12.2027

Der Planentwurf vom 23.03.2026 ist ausschließlich auf dieses Ziel ausgerichtet. Er weist ~4.473 ha Vorrangflächen in der gesamten Planungsregion aus (344.000 ha × 1,3 %). Dieser Entwurf liegt vom 07.05.–06.07.2026 öffentlich aus.

Stufe 2 – folgt nach 2027

2,0 %

Gesamtziel bis 31.12.2032

Ein zweites Planverfahren würde nach Abschluss von Stufe 1 die restlichen 0,7 % auf insgesamt ~6.880 ha aufstocken. Welche Flächen dabei neu hinzukommen, ist noch vollständig offen.

Hinweis zu Beschleunigungsgebieten (RED-III): Die EU-Richtlinie RED-III (EU 2023/2413) wurde in Deutschland durch Bundesgesetz vom 12.08.2025 umgesetzt. Sie verpflichtet den RPV zusätzlich, bestimmte Vorranggebiete als „Beschleunigungsgebiete für Windenergie“ auszuweisen. In diesen Gebieten gelten erleichterte Genehmigungsverfahren (§ 6b WindBG). Bei Klingenberg ist VRG 67 Pretzschendorf das einzige Beschleunigungsgebiet.
Quelle: RPV-Aktuelles, 15.08.2025 · Festlegungen_Begruendungen_Anlagen.pdf, Anlage 4, S. 7187 ff.

Planunterlagen ab 07.05.2026 verfügbar

Ab 07.05.2026 sind folgende Dokumente online verfügbar über das Beteiligungsportal Sachsen und auf rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind (Bekanntmachung SächsABl. Nr. 17/2026):

Vorabzugang zum vollständigen Planentwurf (Arbeitsstand 02/2026, vom RPV bereitgestellt): Download über HiDrive ↗ – ab 07.05.2026 sind die offiziellen Unterlagen über das Beteiligungsportal Sachsen maßgeblich.

Quelle: Bekanntmachung SächsABl. Nr. 17/2026 (PDF, RPV-Server), Seite 2 – Abschnitt Auslegungsinhalt
Betroffenheit vor Ort

Was das für Klingenberg und Ruppendorf bedeutet


Die Windvorrangflächen enden nicht an der Gemeindegrenze Klingenbergs. Ruppendorf und Beerwalde liegen zwischen Klingenberger Vorranggebieten im Westen und Dippoldiswalder Gebieten im Osten.

VorranggebietGemeinde(n)Fläche
Steinberggrenzt an Ruppendorf, Beerwalde, Obercunnersdorf · höchster Punkt der Ruppendorfer FlurKlingenberg229,4 ha
Pretzschendorflaufendes BImSchG-Verfahren (MDP, 8 Anlagen, 261 m) · Beschleunigungsgebiet (RED-III)Klingenberg90,4 ha
Lübau/BorlasKlingenberg, Freital, Rabenau99,1 ha
DorfhainKlingenberg, Dorfhain5,0 ha
Gesamt Klingenberg~424 ha
Reichstädtgrenzt an Beerwalde, in unmittelbarer Nähe zu RuppendorfDippoldiswalde241,8 ha
Bretthäusergrenzt direkt an RuppendorfDippoldiswalde48,4 ha
Summe direkt um Ruppendorf/Beerwalde(ohne bestehenden Windpark Beerwalde)519,6 ha
Quelldaten aller Flächenangaben: RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge, via Sächsische Zeitung – Datentabelle Maik Brückner, 03.03.2026 (Bezahlartikel) · Festlegungen_Begruendungen_Anlagen.pdf, Anlage 3
Die 424 ha sind ausschließlich neu geplante Vorranggebiete. Die bestehenden Windparks Beerwalde und Colmnitz existieren unabhängig davon weiter – sie sind in dieser Zahl nicht enthalten.
~424 ha
Windvorrangflächen in Klingenberg (4 Gebiete)
4,9 %
Anteil an der Gemeindefläche Klingenberg (8.675 ha)
1,3 %
Regionsziel Stufe 1 – Durchschnitt der gesamten Planungsregion bis 2027
3,8×
Mehrbelastung Klingenbergs gegenüber dem Regionsdurchschnitt (4,9 % ÷ 1,3 %)
Herleitung 3,8×: 4,9 % (Windanteil Klingenberg) ÷ 1,3 % (Regionsziel) = 3,8. Quelldaten: RPV via Sächsische Zeitung, Datentabelle Maik Brückner, 03.03.2026 (Bezahlartikel).

Bereits unabhängig vom Regionalplan wurden erste Anfragen für den Bau von Windkraftanlagen zwischen Obercunnersdorf und Ruppendorf gestellt.

Gesetzlicher Rahmen

Die Rechtslage – welche Gesetze spielen rein


Die Windkraftplanung folgt einer strikten gesetzlichen Kette von Bund über Land bis zum Regionalen Planungsverband.

EbeneGesetzInhalt
1WindBGBundesgesetz. 1,3 % der Landesfläche bis 31.12.2027, 2,0 % bis 31.12.2032.
2SächsLPlG§ 4a SächsLPlG überträgt die Pflicht an die vier sächsischen RPV.
3ROG § 9Schreibt die öffentliche Beteiligung vor – Rechtsgrundlage für Auslegung und Stellungnahmeverfahren.
4BImSchGRegelt die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen. Zuständig für LK SOE: Landratsamt Pirna.
5BauGB § 35Abs. 1 Nr. 5: Windkraft ist im Außenbereich privilegiert – solange kein gültiger Regionalplan existiert. Abs. 3 S. 3: Gültiger Plan begründet Ausschlusswirkung.

Was die Gemeinde rechtlich kann – und was nicht

InstrumentRechtsgrundlageRealistische Wirkung
Stellungnahme im RegionalplanverfahrenROG § 9Muss abgewogen werden – kein Vetorecht
Gemeindliches Einvernehmen verweigernBauGB § 36Kann vom Landratsamt ersetzt werden
Städtebaulicher Vertrag mit InvestorBauGB § 11Kann höhere Abgaben, Beteiligung, Firmensitz vereinbaren
Klage gegen RegionalplanVwGONach Rechtswirksamkeit – hohe Hürden
Diese Übersicht ist kein Rechtsgutachten. Für konkrete Einschätzungen: Rechtsanwalt oder anerkannte Umweltschutzorganisation.
Zuständigkeiten

Wer entscheidet – Strukturen und Organe


Der Regionale Planungsverband (RPV) Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 7 SächsLPlG – weder staatliche Behörde noch privates Unternehmen. Er untersteht in seiner Rechtmäßigkeit dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Sitz: Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul · Tel. 0351/40404-701 · post@rpv-oeoe.de
Zuständigkeit: Gesamte Planungsregion = LK Meißen + LK SOE + Dresden = 3.440 km² / >1 Mio. Einwohner

Quelle: rpv-elbtalosterz.de/planungsverband/organisation, abgerufen 01.05.2026
Kontakt Windplanung: mona.kandy@rpv-oeoe.de · Tel. 0351/40404-716
Quelle: Landratsamt Pirna, Pressemitteilung 24.03.2026
Hinweis zur Stimmverteilung: Dresden stellt mit 7 von 17 Stimmen die stärkste Fraktion. Die meisten neu vorgeschlagenen Windvorrangflächen liegen in den ländlichen Landkreisen, die zusammen 10 Stimmen haben. Diese Stimm- und Flächenverteilung ist für die politische Bewertung des Verfahrens relevant.

Das Landratsamt Pirna ist zuständig ausschließlich für den LK SOE und ausschließlich für die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen nach BImSchG. Es hat keine eigene Planungshoheit und steht in keinem Weisungsverhältnis zum RPV.

Fakten und Daten

Zahlen und Vergleiche


WertQuelle
Gesamtfläche Planungsregion: 344.000 harpv-elbtalosterz.de/planungsregion
Windvorrangziel 1,3 % (bis 2027): ~4.473 haWindBG · SächsLPlG · Festlegungen PDF, Tabelle 1
Windvorrangziel 2,0 % (bis 2032): ~6.880 haWindBG · SächsLPlG
Anteil Landschaftsschutzgebiete in der Planungsregion: 44 %RPV-Aktuelles
Vorrangflächen Klingenberg gesamt: ~424 ha = 4,9 % der GemeindeflächeEigene Berechnung aus SZ-Tabelle
Mehrbelastung vs. 1,3 %-Regionsziel: 3,8-fach (4,9 % ÷ 1,3 %)Eigene Berechnung

Vorranggebiete Weißeritzregion – alle bekannten Flächen

Klingenberg direkt Klingenberg gemeinschaftlich Grenzt an Ruppendorf oder Beerwalde Weitere Kommunen
💡 Steinberg (229,4 ha): grenzt direkt an die Fluren Ruppendorf, Beerwalde und Obercunnersdorf. Der Steinberg ist der höchste Punkt der Ruppendorfer Flur.
Reichstädt (241,8 ha): grenzt an die Flur Beerwalde, in unmittelbarer Nähe zu Ruppendorf.
Bretthäuser (48,4 ha): grenzt direkt an die Flur Ruppendorf.
Grafik: Ortsbeirat Ruppendorf, Mai 2026 · CC BY-SA 4.0 · Quelldaten: RPV via SZ, Datentabelle Maik Brückner, 03.03.2026 (Bezahlartikel)
Wirtschaftliche Fragen

Energieertrag und Wirtschaftlichkeit


Alle folgenden Zahlen sind Schätzwerte auf Basis bekannter Anlagenparameter. Exakte Standortdaten liegen nicht öffentlich vor.
Gemeindeabgabe – zwei Grundlagen:
§ 6 EEG 2023 (Bundesgesetz): 0,2 ct/kWh – Betrag den Betreiber Gemeinden im 2,5-km-Umkreis anbieten sollen (Sollvorschrift, kein absoluter Rechtsanspruch).
EEErtrBetG (Sächsisches Gesetz, ab 2025/2026): Für ab 2025 genehmigte Anlagen: 0,2 ct/kWh; für ab 2026 genehmigte Anlagen: 0,3 ct/kWh auf tatsächlich eingespeiste Menge. Bei Pretzschendorf (laufendes Verfahren) wäre dies die relevante Grundlage. Höhere Beträge sind zusätzlich per städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) verhandelbar.
20
1.500 h

Die drei Regler steuern alle Werte gleichzeitig.

0,2 ct
Gemeindeabgabe/Jahr (gewählter Satz)
Jahresertrag gesamt (Netto-MWh/Jahr ins Netz)
Versorgbare Haushalte (Basis: BDEW-Ø 3.500 kWh/Jahr je Haushalt)
Jahresertrag/Anlage [kWh] = 5.500 kW × Volllaststunden [h]
Abgabe § 6 EEG [€/Jahr] = Jahresertrag [kWh] × 0,002 €/kWh
Abgabe EEErtrBetG [€/Jahr] = Jahresertrag [kWh] × 0,003 €/kWh (ab Genehmigung 2026)
Versorgbare Haushalte = Gesamtertrag [kWh] ÷ 3.500 kWh/Haushalt
5.500 kW = Nennleistung Vestas V172 (Anlagentyp im laufenden BImSchG-Verfahren Pretzschendorf). 3.500 kWh/Jahr = BDEW-Durchschnittsverbrauch Musterhaushalt (3 Personen).
Quelle: SZ 05.02.2026 (Bezahlartikel) · Vestas V172 Produktdatenblatt (öffentlich) · BDEW – Verbrauchskennwerte Strom

Gewerbesteuer

Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG (seit Reform durch Fondsstandortgesetz 2021) werden 90 % der Gewerbesteuer für Windkraftanlagen nach dem Verhältnis der installierten Leistung an die Standortgemeinde Klingenberg verteilt – auch wenn der Investor seinen Firmensitz woanders hat. Die übrigen 10 % verbleiben beim Sitz des Betreibers. Wird per Städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) ein Firmensitz in Klingenberg vereinbart: 100 %. Die genaue Höhe in Euro hängt vom Betreibergewinn ab (nicht öffentlich) – eine konkrete Schätzung ist nicht möglich.

Netzengpass und Redispatch

Volllaststunden – was die Zahl bedeutet: Bei Windstille stehen Anlagen still, bei Schwachwind laufen sie mit Teillast. Dazu kommen erzwungene Redispatch-Abschaltungen durch den Netzbetreiber bei Netzüberlastung – bundesweit zuletzt ca. 10 TWh/Jahr. In einzelnen Netzregionen können Abschaltungen deutlich höher ausfallen als im Bundesdurchschnitt; für den konkreten Standort liegen derzeit keine belastbaren öffentlichen Abschätzungen vor.

Quellen: Deutsche WindGuard, Statusbericht 2024 · Festlegungen_Begruendungen_Anlagen.pdf, Kap. 3, S. 2175 ff. · Bundesnetzagentur – Netzengpassmanagement/Redispatch
Grafik/Rechner: Ortsbeirat Ruppendorf, Mai 2026 · CC BY-SA 4.0 · Quellen: § 6 EEG 2023; Bundesnetzagentur Monitoringbericht 2023; WindGuard Statusbericht 2024
Langzeitperspektive

Rückbau – wer zahlt am Ende?


§ 35 Abs. 5 BauGB verpflichtet Betreiber zur vollständigen Beseitigung der Anlagen einschließlich Fundamente nach Betriebsende. Es gibt jedoch kein bundeseinheitliches Gesetz zur konkreten Höhe der Rückbausicherheit.

Szenario 1 – Teilrückbau

120.000 – 440.000 €
Turm, Gondel, Rotorblätter + Fundament nur im oberen Bereich (~1 m). Tieffundament (mehrere Meter tief, 200–500 t Stahlbeton) verbleibt im Boden. In der Praxis häufig so ausgeführt – hinterlegte Sicherheitsleistungen basieren meist auf diesem Szenario.

Szenario 2 – Vollständiger Rückbau

929.500 – 1.509.000 €
Vollständige Entfernung aller Bauteile inkl. Tieffundament. Dies ist die gesetzliche Pflicht nach § 35 Abs. 5 BauGB – hinterlegte Sicherheitsleistungen decken diesen Betrag in den meisten Fällen nicht ab. Die Differenz ist das Risiko bei Betreiberinsolvenz.
Quellen: RA Meier Greve, Rechtsprobleme beim Rückbau, Stand 2026 · Finnish Environment Institute (SYKE), Häkkinen/Tuomainen: „Assessment of Decommissioning Costs“, August 2025
Haftungskette bei Insolvenz: Betreiber können als haftungsbeschränkte Projektgesellschaften organisiert sein. Nach Ablauf der EEG-Vergütung (20 Jahre) können Anlagen unwirtschaftlich werden. Bei Insolvenz deckt die Rückbausicherheit (Bankbürgschaft) nur den hinterlegten Betrag – was darüber hinausgeht, haftet der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer (BauGB). Für Flächen auf kommunalem Eigentum bedeutet das: die Gemeinde, letztlich der Steuerzahler. Zudem schrumpft die Kaufkraft der hinterlegten Sicherheit durch Baukosteninflation (Ø 4,65 %/Jahr, 2012–2022). Ob die Rückbausicherheit den vollständigen Rückbau abdeckt, hängt von Genehmigungsauflage, Berechnungsmethode und Indexierung ab.

Recycling – was wirklich passiert

Eine moderne 5,5-MW-Anlage wiegt ~1.500–2.000 Tonnen. 80–90 % der Anlagenmasse (Stahl, Kupfer, Aluminium, Beton) sind recycelbar – bezogen auf die Gesamtmasse. Die Rotorblätter (~4 % der Masse) sind der schwierigste Teil des Recyclings: Es gibt Verwertungswege, aber noch keine flächendeckend hochwertige Kreislauflösung:

~65 %
Häckseln + Mitverbrennung Zementwerke
~25 %
Mahlgut als Füllstoff
Selten
Vergraben – in DE verboten (KrWG § 15), vereinzelt dokumentiert
Pilot
Pyrolyse/Solvolyse – noch nicht großskalig
Bürgerbeteiligung

Stellungnahme einreichen – wie, wo, bis wann


Eine Stellungnahme ist keine Klage und kein juristischer Widerspruch. Der RPV ist gesetzlich verpflichtet, jede Stellungnahme inhaltlich abzuwägen und schriftlich zu beantworten.

Quelle: ROG § 9 Abs. 2 Satz 4

Wer kann einreichen? Jede natürliche und juristische Person – ohne Nachweis einer besonderen Betroffenheit: Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen, Gemeinden.

Frist: 06. Juli 2026, 23:59 Uhr. Nach Ablauf der Frist müssen verspätete Stellungnahmen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (§ 9 ROG). Reichen Sie Ihre Stellungnahme deshalb unbedingt rechtzeitig ein.
WegDetails
Online (empfohlen)Beteiligungsportal Sachsen – Formular direkt auf der Seite
Per E-Mailbeteiligung@rpv-oeoe.de
Per PostRPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul
MündlichIn den Auslegungsstellen während der Öffnungszeiten (siehe unten)

Kontakt bei Rückfragen: mona.kandy@rpv-oeoe.de | Tel. 0351/40404-716

Auslegungsorte mit Öffnungszeiten

Ort & AdresseÖffnungszeiten
Verbandsgeschäftsstelle RPV Radebeul (Eingang Richard-Wagner-Str.)
Meißner Str. 151a, 01445 Radebeul
Mo/Mi: 9–11:30 + 13–16 Uhr
Di/Do: 9–11:30 + 13–18 Uhr
Fr: 9–11:30 + 13–14 Uhr
Landesdirektion Sachsen Dresden
Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Raum 213
Mo–Do: 8–11 + 12:30–14 Uhr
Fr: 8:30–11 Uhr
Zusatztermine: Tel. 0351/825-3422
Stadtforum Dresden
Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden
Mo–Do: 8–18 Uhr | Fr: 8–12 Uhr
Landratsamt Meißen, Außenstelle Großenhain
Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Büro 2.61
Mo: 9–11:30+13–15:30
Di: 9–11:30+13–17
Mi: 9–11:30
Do: 9–11:30+13–17 Uhr
Landratsamt Pirna (nächstgelegen für Klingenberg)
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Büro EF.2.24
Mo: 8–12 Uhr
Di+Do: 8–12 + 13–18 Uhr
Fr: 8–12 Uhr
Termine und Infomärkte

Alle öffentlichen Termine


Die wichtigsten Termine für Klingenberg und Ruppendorf. Anmeldung für alle Infomärkte erforderlich – je 80 Plätze pro Veranstaltung.

DatumUhrzeitVeranstaltungOrt
04.05.202619:00Einwohnerversammlung Gemeinde KlingenbergHotel-Gasthof „Zum Erbgericht“, Höckendorf · keine Anmeldung
07.05.2026Beginn öffentliche AuslegungAlle Dienststellen + Online
21.05.202616:30–18:00Infomarkt Dippoldiswalde 1Gymnasium, Am Gymnasium 1–3 · Anmelden
21.05.202618:30–20:00Infomarkt Dippoldiswalde 2Gymnasium, Am Gymnasium 1–3 · Anmelden
06.07.202623:59Ende der StellungnahmefristFristende – danach grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen

Alle weiteren Infomärkte (Meißen, Großenhain, Neustadt/Sachsen, Dresden, Riesa, Online) sowie Anmeldung: rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/veranstaltungen · geprüft 01.05.2026

Perspektiven

Stimmen aus der Region


Alle Aussagen sind mit geprüften Originalquellen belegt. Darstellung ohne Wertung.

RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge: „Für uns ist es wichtig, die Steuerungshoheit in der Region wiederzuerlangen. Sollten wir dieses Flächenziel nicht rechtzeitig erfüllen, gilt im gesamten Planungsraum uneingeschränkt die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich.“
Quelle: rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind, abgerufen 01.05.2026
Bürgermeister Torsten Schreckenbach (BfK), Gemeinde Klingenberg: „Wenn von einem Flächenziel in Höhe von 1,3 Prozent im Verbandsgebiet gesprochen wird, plant der Verband bei uns sozusagen mit dem Sechsfachen.“
OB Kerstin Körner (CDU, Dippoldiswalde): Körner hat am 21. Februar 2026 auf dem CDU-Bundesparteitag erreicht, dass die CDU beschlossen hat, die Flächenziele für Windenergie zu überprüfen. Dippoldiswalde produzierte 2024 bereits rund 63 % seines Stroms aus Erneuerbaren.
Gegenwind Klingenberg e.V.: „Für uns stehen der Tier-, Natur- und Landschaftsschutz vor den Profitinteressen von Windkraftinvestoren.“ Der Verein steht dem Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber, fordert aber bewussten und kritischen Umgang sowie echte Bürgerbeteiligung.
Quelle: gegenwindklingenberg.de/ueber-uns/, abgerufen 01.05.2026
uniPlan energy GmbH, Dresden (Investor Windpark Borlas/Lübau): „Im Rahmen der Erneuerung des Windparks wird auch die Beteiligung für die betroffenen Gemeinden, Ortschaften und Anwohner im Umfeld des Standortes deutlich erhöht.“
Quelle: windpark-borlas.de – Startseite, abgerufen 01.05.2026
Wohnumfeld und Gesundheit

Schall, Schattenwurf und Gesundheit


Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfthemen im Genehmigungsverfahren, die das Wohnumfeld betreffen. Konkrete Aussagen für Ruppendorf und Klingenberg sind erst möglich, wenn Standorte, Anlagentypen und die zugehörigen Gutachten aus dem Genehmigungsverfahren vorliegen.

Schallimmissionen

Im Genehmigungsverfahren (BImSchG) muss ein Schallgutachten nachweisen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Wohngebäuden eingehalten werden. Für reine Wohngebiete gilt ein Nachtwert von 35 dB(A), für allgemeine Wohngebiete 40 dB(A). Die Entfernung des Steinberg-Gebiets zur Ruppendorfer Bebauung ist dafür ein wesentlicher Faktor – exakte Abstände werden erst mit den offiziellen Standortdaten messbar.

Schattenwurf

Ebenfalls gutachtenpflichtig: Schattenwurf durch die sich drehenden Rotorblätter. Zulässig sind nach gängiger Praxis maximal 30 Stunden astronomisch möglicher Beschattung pro Jahr und 30 Minuten pro Tag an einem Immissionsort. Bei Überschreitung sind technische Abschaltautomatiken vorgeschrieben.

Infraschall

Infraschall (tieffrequente Geräusche unterhalb 20 Hz) von Windkraftanlagen liegt nach aktuellem Stand der Wissenschaft an üblichen Wohnstandorten deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und der Sachverständigenrat Umwelt sehen bei Einhaltung der Abstandsregelungen keine gesundheitliche Gefährdung. Die Diskussion hierüber ist gesellschaftlich aber nicht abgeschlossen.

Hinweis: Diese Seite gibt nur einen Überblick. Für Detailinformationen verweisen wir auf die verlinkten Quellen. Gutachten zu Schall und Schattenwurf für die konkreten Vorranggebiete werden Teil der offiziellen Planunterlagen ab 07.05.2026 sein.
Quellen: Umweltbundesamt – Windenergieanlagen und Lärm · TA Lärm (6. BImSchVwV) · LAI-Hinweise zur Schallimmissionsprognose
Weiterführende Informationen

Links und Dokumente


Presseberichte (Sächsische Zeitung)

Alle Artikel sind Bezahlartikel – kostenpflichtig online, kostenlos im SZ-Archiv oder mit Abo.

Windkraft in SOE: Hier könnten neue Windräder entstehen (03.03.2026) · Windkraft-Ausbau: So geht es mit den Windenergieflächen weiter (03.03.2026) · Weißeritzregion: So bewerten die Bürgermeister die Windkraftpläne (12.03.2026) · Dippoldiswalde: Immer mehr Flächen für Windkraft-Investoren interessant (06.11.2025)

Offizielle Planungsunterlagen

Teilregionalplan Wind – Aktuelles · Alle Infomärkte – Termine und Anmeldung · Beteiligungsportal Sachsen · Planentwurf Download (HiDrive) · TU-Dresden Fachgutachten LSG (PDF) · Landratsamt Pirna, Pressemitteilung 24.03.2026

Gesetze

WindBG · ROG § 9 – Beteiligungsverfahren · SächsLPlG · EEG 2023 § 6 – Gemeindeabgabe · GewStG § 29 · BauGB § 35 · BauGB § 11

Offizielle Stellen, Fachinformationen und Interessenpositionen

Offiziell: RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge · RPV – Organisation

Fachinformation: BWE – Rückbau und Technik · Fachagentur Wind und Solar – Sachsen · Bundesnetzagentur – Netzengpassmanagement/Redispatch · SAENA – Sächsische Landesenergieagentur (staatliche Beratungs- und Informationsstelle für Bürger, Kommunen und Unternehmen zu erneuerbaren Energien in Sachsen; vom RPV als Ansprechpartner bei Infomärkten genannt)

Erneuerbare Energien / Branchenperspektive: VEE Sachsen e.V. – Landesverband zur Förderung Erneuerbarer Energien in Sachsen; veröffentlicht jährlich Ausbauzahlen für Sachsen (u.a. installierte Windleistung, Anzahl Anlagen). Hinweis: Der VEE betreibt auch das Projekt Bürgerenergie Sachsen. Beide Seiten werden von derselben Organisation betrieben.

Betreiberperspektive: Windpark Borlas – uniPlan energy GmbH

Bürgerinitiative: Gegenwind Klingenberg e.V. – Bürgerverein aus Klingenberg, der die Windkraftplanung in der Region kritisch begleitet und Bürgerbeteiligung einfordert

Hinweis zur Sorgfalt dieser Seite

Diese Seite wurde vom Ortsbeirat Ruppendorf nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Quellen zusammengestellt. Alle Quellenangaben sind verlinkt und datiert. Trotz sorgfältiger Recherche können Fehler, Unvollständigkeiten oder veraltete Angaben nicht ausgeschlossen werden. Die Seite wird laufend aktualisiert – insbesondere nach Veröffentlichung der offiziellen Planungsunterlagen am 07.05.2026. Diese Seite stellt keine rechtliche, wirtschaftliche oder politische Beratung dar.